Finden Sie hier die ausführlichen Informationen zu den Themen gültige bzw. nicht gültige Fahrausweise auf dem Busnetz, Velotransport, Fahrausweiskontrollen in den Kursbussen und der Umgang bei einem Aboverlust.
Die Mitnahme eines Velos in den STI-Kursbussen ist beschränkt möglich. Bikern steht an gewissen Tagen ein exklusiver Bike-Shuttle zur Verfügung oder sie können für die Kursbusse der Linien 31 und 32 einen Platz für ihr Bike reservieren. Weitere Angaben finden Sie direkt auf unserer Webseite.
In den Bussen gilt das Prinzip der Selbstkontrolle. Somit sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie vor der Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Besitzen Sie keinen gültigen Fahrausweis, wird dieser Vorfall zentral registriert und Sie zahlen eine Geldbusse. Diese sind seit 1. Februar 2019 schweizweit einheitlich angesetzt:
1 x Schwarzfahren | CHF 100 |
2 x Schwarzfahren | CHF 140 |
3 x Schwarzfahren | CHF 170 |
Bei einem Aboverlust wenden Sie sich telefonisch an unseren STI Ticket-Shop oder an das SBB Contact Center.