Finden Sie hier die ausführlichen Informationen zu den Themen gültige bzw. nicht gültige Fahrausweise auf dem Busnetz, Velotransport, Fahrausweiskontrollen in den Kursbussen und der Umgang bei einem Aboverlust.
Die Mitnahme eines Velos in den STI-Kursbussen ist beschränkt möglich. Bikern steht an gewissen Tagen ein exklusiver Bike-Shuttle zur Verfügung oder sie können für die Kursbusse der Linien 31 und 32 einen Platz für ihr Bike reservieren. Weitere Angaben finden Sie direkt auf unserer Webseite.
In den Bussen gilt das Prinzip der Selbstkontrolle. Somit sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie vor der Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Besitzen Sie keinen gültigen Fahrausweis, wird dieser Vorfall zentral registriert und Sie zahlen einen Zuschlag. Seit dem 01.02.2019 sind die Gebühren schweizweit einheitlich angesetzt:
| Anzahl Schwarzfahren | Kosten |
|---|---|
| 1 x | CHF 100.00 |
| 2 x | CHF 140.00 |
| 3 x | CHF 170.00 |
Seit dem 01.04.2019 führt die Branche des öffentlichen Verkehrs ein zentrales Register für die Erfassung der Reisenden, die bei der Kontrolle keinen oder nur einen teilweise gültigen Fahrausweis vorweisen können. Personen, die wiederholt keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können, können dadurch schneller identifiziert werden. Zudem kann die Praxis schweizweit vereinheitlicht und Prozesse vereinfacht werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im zentralen Informationssystem SynServ.
Weitere Informationen rund um das Thema Fahrausweiskontrolle finden Sie unter ticketcontrol.ch.
Elektronische Tickets (E-Tickets) und das Automatische Ticketing (AT) werden immer beliebter. Sie machen bereits die Mehrheit aller verkauften Fahrausweise im öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz aus. Sie berechtigen genauso zu einer Fahrt mit dem öV wie die herkömmlichen Papiertickets. Allerdings unterscheiden sich E-Tickets und das Automatische Ticketing in gewissen Punkten von Papiertickets. Wir haben dazu hier Fragen und Antworten aufgeführt.
Mit dem neuen SwissPass bezahlen Sie am Billettautomaten und an allen bedienten Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs schnell und kontaktlos. Haben Sie sich einmal für die neue Dienstleistung registriert, behalten Sie Ihre Ausgaben in Ihrem Online-Konto immer im Blick und begleichen diese bequem per Monatsrechnung oder in flexiblen Teilzahlungsraten.
Bei einem Aboverlust wenden Sie sich telefonisch an unseren STI Ticket-Shop oder an das SBB Contact Center.
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz gilt als sehr zuverlässig und zeichnet sich durch eine hohe Qualität aus. Dennoch lassen sich Verspätungen oder unerwartete Störungen nicht vollständig ausschliessen. Aus diesem Grund haben Reisende seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie ihr Ziel mit einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr erreichen. Diese Regelung gilt für sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel in der Schweiz. Auch Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements können eine Entschädigung erhalten, die dem Tageswert ihres Abonnements entspricht. Entschädigungsanträge können entweder online oder an jedem bedienten Verkaufsschalter eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite von SwissPass.