Ausgewählte öV-Bus-Haltestellen, welche vom Strasseneigentümer (Gemeinde oder Kanton) definiert wurden, sollen per Ende 2023 den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) entsprechen. Für die benötigen baulichen Massnahmen an den Haltestellen ist ausschliesslich der Strasseneigentümer zuständig.
Die STI Bus AG setzt auf ihrem gesamten Streckennetz Niederflurbusse ein. Diese ermöglichen Personen mit eingeschränkter Mobilität einen erleichterten Ein- und Ausstieg. Jeder Bus verfügt zudem über eine Rollstuhlrampe. Diese ermöglicht auch den meisten Rollstuhlfahrern (mit max. Länge des Rollstuhls 120 cm, max. Gewicht 250 kg) den Zugang zu den STI-Bussen. Die Fahrdienstmitarbeitenden helfen gerne, falls Unterstützung benötigt wird. Die Busse der STI sind an der Front, auf der Seite und am Heck mit der Liniennummer und dem Fahrziel angeschrieben.
Die von der STI sichergestellten Massnahmen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität entsprechen nicht zwangsläufig den gesetzlichen Bestimmungen des BehiG.
Das moderne Informationssystem der STI erleichtert Ihnen die Orientierung während der Reise. In den Fahrzeugen erfolgt die Bekanntgabe der nächsten Haltestelle sowohl optisch (linker Bildschirm) als auch akustisch. An zahlreichen, stark frequentierten Haltestellen informieren elektronische Anzeigetafeln darüber, in wie vielen Minuten der nächste Bus eintreffen wird.
Informieren Sie sich online in der ÖV Plus-App, welche viele praktische Funktionen vereint.
Für persönliche Auskünfte steht Ihnen das Fahrdienstpersonal gerne zur Verfügung – auch vor Ihrer Fahrt. Steigen Sie daher bei der vordersten Türe ein, wenn Sie eine Frage haben. Diese Türe ist ausschliesslich für den Einstieg gedacht.
Die hinteren Türen schliessen, sobald sich niemand mehr in diesem Bereich befindet. Durch das Gedrückthalten des Stopp-Knopfes kann die Türe länger geöffnet bleiben. Lassen Sie sich von anderen Fahrgästen helfen.
Kaufen Sie Ihr Billett generell vor der geplanten Reise. Dies erleichtert Ihnen den Einstieg und Sie können sich direkt auf einen freien Sitzplatz begeben. Wussten Sie, dass Sie beim STI Ticket-Shop auch Ihr Halbtax- oder General-Abonnement erneuern können? Oder planen Sie eine Reise – beispielsweise nach Zürich oder nach Luzern? Auch diese Billette sind beim STI Ticket-Shop am Bahnhof Thun erhältlich. Lassen Sie sich beraten.
Reisen Sie wenn möglich ausserhalb der Stosszeiten (09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr und ab 19.00 Uhr). Es stehen Ihnen mehr Sitzplätze zur Verfügung.
Kaufen Sie Ihr Billett wenn möglich vor Antritt der Reise. Oder entwerten Sie Ihre Mehrfahrtenkarte direkt am Aussenautomaten bei der Haltestelle (wo vorhanden).
Warten Sie beim gelben Strich (am Boden) bei den Haltestellen. Der Bus hält bei diesem Strich und Sie können direkt bei der vordersten Türe einsteigen.
Die Fahrzeugtüren sind mit einem Klemmschutz versehen. Die Türe schliesst nie vollständig und wird Sie nicht verletzen.
Informieren Sie wenn nötig das Fahrdienstpersonal über Ihr Handicap und kaufen Sie bei Unsicherheit Ihr Billett direkt bei diesem. Halten Sie das nötige Kleingeld bereits vor dem Einstieg in Ihrer Hand.
Halten Sie sich möglichst rasch fest und lehnen Sie dabei im Fahrzeug an Stangen oder Aufbauten an. Am sichersten ist es jedoch, wenn Sie einen Sitzplatz einnehmen.
Sitzen Sie gegen die Fahrtrichtung. Diese Sitze bieten Ihnen den besten Schutz bei einem überraschenden Bremsmanöver.
Bleiben Sie sitzen, bis der Bus still steht. Drücken Sie wenn möglich den blauen Knopf im Vierer-Abteil. Damit weiss das Fahrdienstpersonal, dass Sie mehr Zeit zum Aussteigen benötigen.
Bitten Sie andere Fahrgäste um Hilfe. Sie helfen Ihnen bestimmt gerne weiter – beispielsweise den Stopp-Knopf drücken, damit die Türe länger offen bleibt.
Stellen Sie den Rollator auf die Hinterräder und schieben Sie ihn danach in den Bus. Platzieren Sie die Vorderräder im Inneren des Busses.
Stossen Sie die Hinterräder nach und steigen Sie danach selber ein. Ziehen Sie bei Unsicherheit die Bremsen zwischendurch an.
Platzieren Sie den Rollator in der freien Fläche parallel zur Fahrtrichtung und ziehen Sie die Bremsen an.
Nehmen Sie im speziell gekennzeichneten Vierer-Abteil Ihren Sitzplatz ein. Notfalls dürfen Sie andere Fahrgäste bitten, sich auf einen anderen Sitzplatz zu begeben.
Sitzen Sie nie auf den Rollator.
Drücken Sie vor der gewünschten Haltestelle den Stopp-Knopf (wenn möglich den blauen Knopf im speziellen Vierer-Abteil). Damit weiss das Fahrdienstpersonal, dass Sie mehr Zeit zum Aussteigen benötigen.
Bleiben Sie sitzen, bis der Bus still steht. Begeben Sie sich zum Rollator, lösen Sie die Bremsen und gehen Sie zur Türe.
Steigen Sie bei der 2. Türe ein. Dort befindet sich die Rampe, welche Ihnen das Fahrdienstpersonal gerne öffnet.
Drücken Sie vor der gewünschten Haltestelle den blauen Knopf. Somit weiss das Fahrdienstpersonal, dass Sie aussteigen möchten.
Das Fahrdienstpersonal entfernt das Band, sofern Sie gesichert wurden. Lösen Sie erst danach die Handbremse.
Steigen Sie am besten bei der vordersten Türe ein. Informieren Sie das Fahrdienstpersonal über Ihr Handicap und bitten es allenfalls um entsprechende Hilfe.
Nehmen Sie im speziell gekennzeichneten Vierer-Abteil Ihren Sitzplatz ein. Notfalls dürfen Sie andere Fahrgäste bitten, sich auf einen anderen Sitzplatz zu begeben.
Drücken Sie vor der gewünschten Haltestelle den Stopp-Knopf (wenn möglich den blauen Knopf im Vierer-Abteil). Damit weiss das Fahrdienstpersonal, dass Sie mehr Zeit zum Aussteigen benötigen.
Lassen Sie sich vom Fahrdienstpersonal zur Sicherheit die Liniennummer sowie die Endhaltestelle des Kurses angeben.
Geben Sie dem Fahrdienstpersonal an, bei welcher Haltestelle Sie aussteigen möchten. Vor jeder Haltestelle erklingt eine akustische Ansage.
Nehmen Sie Ihren Sitzplatz so ein, dass Sie gute Sicht auf die optische Fahrgastinformation (linker Bildschirm) haben.
Sie sind in der Schweiz wohnhaft und auf eine Begleitung angewiesen. Somit haben Sie Anspruch, eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund kostenlos mitzunehmen. Sie müssen jedoch im Besitz der Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung (Begleiterkarte) sein. Diese ist ausschliesslich bei den zuständigen Ämtern erhältlich. Bei der Fahrausweiskontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor.
Für beide Personen und gegebenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Die Begleitperson verpflichtet sich, der behinderten Person beim Ein- und Ausstieg sowie während der gesamten Reise behilflich zu sein. Weitere Informationen unter sbb.ch/handicap.
Als blinde oder stark sehbehinderte Person können Sie zusammen mit einer Begleitperson und/oder einem Blindenführhund mit einer besonderen Ausweiskarte die öffentlichen Verkehrsmittel vieler Städte der Schweiz frei benutzen. In Thun ist diese Ausweiskarte in der Lokalzone Thun gültig.
Die persönliche Ausweiskarte mit Foto ist gültig, wenn sie mit der Kontrollmarke und der jeweiligen Jahreszahl versehen ist. Ausweiskarten und Kontrollmarken werden von den beteiligten Nahverkehrsbetrieben gegen Vorlage des «Ärztlichen Attests für Reisende mit einer Behinderung» ausgestellt. Weitere Informationen unter sbb.ch/handicap.
Zu jeder Jahreszeit, bei jedem Wetter, Tag für Tag, von morgens früh bis spät in die Nacht: Seit über 100 Jahren leistet die STI Bus AG einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Verkehr. Sie trägt damit zur Beruhigung und Entlastung der Verkehrssituation in der Thuner Innenstadt und in der Region Thun bei. Über 4,8 Millionen gefahrene Kilometer pro Jahr und über 16 Millionen Fahrgäste: das sind die jüngsten Leistungsdaten, mit denen die STI aufwarten kann.
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